Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 14 Beratung
Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
Wird zitiert von 549 Entscheidungen zu § 14 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 24.11.2021 – 26 K 475/21Zitiert von 1
- BGH, 02.08.2018 – III ZR 466/16Amtspflichtverletzung: Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei Beantragung von laufenden Leistungen der Grundsicherung wegen Erwerbsminderung bei Erkennbarkeit eines dringenden rentenversicherungsrechtlichen BeratungsbedarfsZitiert von 19
- OLG Hamm, 27.11.2013 – 11 U 33/13
- LSG NRW, 04.01.2024 – L 2 AS 600/23 B
- BVerwG, 30.06.2011 – 3 C 36/10Berufliche Rehabilitierung; unterlassene Beantragung von Ausgleichsleistungen; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Beratungsfehler; rückwirkende LeistungspflichtZitiert von 33
- BSG, 22.10.1998 – B 5 RJ 62/97 RZitiert von 9
Zuletzt entschieden
- SG München, 29.09.2026 – S 7 P 513/26Pflegeversicherung - Verhinderungspflege - Kostenerstattung - § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI - Ausschlussfrist - Gesetzesänderung - Intertemporales Recht - Keine Anwendbarkeit der neuen Antragsfrist auf vor dem Inkrafttreten entstandene Erstattungsansprüche Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Hessen, 16.09.2026 – L 6 SF 18/24 EK KREntschädigungsrecht - überlange Verfahrensdauer - sozialgerichtliches Klageverfahren - Klagewelle infolge des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes - Bemessung der Vorbereitungs- und Bedenkzeit - Berücksichtigung von Zeiten der Corona-Pandemie - Geltendmachung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2026 – L 6 U 188/23Gesetzliche Unfallversicherung - Feststellung eines Arbeitsunfalls - geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH - Beteiligung von 50 v. H. am Stammkapital - Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - Voraussetzungen einer Formalversicherung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 14 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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20.07.2000 Ausfertigung
§ 14 umnummeriert und geändert durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I 1045)
BGBl. 2000 I S. 1045
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